Rechtsprechung / EuGH / 2009
EuGH Urteil vom 24.09.2009 – C-477/08
ECLI:EU:C:2009:578
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Republik Österreich hat dadurch, dass sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen nicht vollständig erlassen hat, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 63 dieser Richtlinie verstoßen. Die Republik Österreich trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22) nachzukommen
Tenor§
Tenor§
1 Die Republik Österreich hat dadurch, dass sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen nicht vollständig erlassen hat, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 63 dieser Richtlinie verstoßen.
2 Die Republik Österreich trägt die Kosten.