Rechtsprechung / EuGH / 2009

EuGH Beschluss vom 17.09.2009 – C-404/08

ECLI:EU:C:2009:563

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die vom Oberlandesgericht Naumburg mit Beschlüssen vom 1. und 2. September 2008 vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen sind offensichtlich unzulässig.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Oberlandesgericht Naumburg – Auslegung von Art. 86 EG in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 Buchst. a und d und Abs. 2 EG – Nationale Regelung, die die Befreiung einer vom Staat errichteten Investitionsbank von Gerichtskosten und ‑gebühren vorsieht

Tenor§

Tenor§

Die vom Oberlandesgericht Naumburg mit Beschlüssen vom 1. und 2. September 2008 vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen sind offensichtlich unzulässig.