Rechtsprechung / EuGH / Fünfte Kammer / 2009

EuGH Beschluss vom 29.06.2009 – C-295/08

Fünfte Kammer · ECLI:EU:C:2009:407

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Cofra Srl trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 15. April 2008, Cofra/Kommission (T‑478/07), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 5. Oktober 2007, den nach Zurückweisung des Erstantrags gestellten Zweitantrag der Klägerin auf Zugang zu bestimmten Dokumenten seinerseits zurückzuweisen, als unzulässig abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Cofra Srl trägt ihre eigenen Kosten.