Rechtsprechung / EuGH / 2009
EuGH Beschluss vom 20.05.2009 – C-454/08
ECLI:EU:C:2009:331
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das vom Court of Appeal in Northern Ireland mit Entscheidung vom 8. September 2008 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal in Northern Ireland – Auslegung von Art. 6 Abs. 2, 3 und 4 der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197, S. 30) – Bestimmung einer zu konsultierenden Behörde, die von den durch die Durchführung des jeweiligen Plans oder Programms verursachten Umweltauswirkungen betroffen sein könnte – Einzelheiten der Information und Konsultation der Behörden und der Öffentlichkeit
Tenor§
Tenor§
Das vom Court of Appeal in Northern Ireland mit Entscheidung vom 8. September 2008 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.