Rechtsprechung / EuGH / Zweite Kammer / 2009

EuGH Urteil vom 02.04.2009 – C-255/06

Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2009:212

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der von Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ gestellte Wiederaufnahmeantrag wird zurückgewiesen. Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend den Beschluss des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 5. Juli 2007 in der Rechtssache C‑255/06 P – Zurückweisung des Rechtsmittels gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 30. Mai 2006 als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet

Tenor§

Tenor§

1 Der von Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ gestellte Wiederaufnahmeantrag wird zurückgewiesen.

2 Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ trägt die Kosten.