Rechtsprechung / EuGH / Zweite Kammer / 2009
EuGH Urteil vom 02.04.2009 – C-255/06
Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2009:212
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Der von Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ gestellte Wiederaufnahmeantrag wird zurückgewiesen. Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend den Beschluss des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 5. Juli 2007 in der Rechtssache C‑255/06 P – Zurückweisung des Rechtsmittels gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 30. Mai 2006 als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet
Tenor§
Tenor§
1 Der von Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ gestellte Wiederaufnahmeantrag wird zurückgewiesen.
2 Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ trägt die Kosten.