Rechtsprechung / EuGH / 2008

EuGH Urteil vom 05.06.2008 – C-170/07

ECLI:EU:C:2008:322

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 EG verstoßen, dass sie für eingeführte Gebrauchtwagen, die zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassen waren, eine Verpflichtung zur technischen Untersuchung vor ihrer Zulassung in Polen eingeführt hat. Die Republik Polen trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 28 EG – Nationale Regelung, nach der eingeführte Gebrauchtwagen vor ihrer Zulassung einer technischen Untersuchung unterzogen werden müssen, während bei inländischen Fahrzeugen mit den gleichen Merkmalen keine derartige Verpflichtung besteht

Tenor§

Tenor§

1 Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 EG verstoßen, dass sie für eingeführte Gebrauchtwagen, die zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassen waren, eine Verpflichtung zur technischen Untersuchung vor ihrer Zulassung in Polen eingeführt hat.

2 Die Republik Polen trägt die Kosten.