Rechtsprechung / EuGH / 2008
EuGH Urteil vom 05.06.2008 – C-170/07
ECLI:EU:C:2008:322
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 EG verstoßen, dass sie für eingeführte Gebrauchtwagen, die zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassen waren, eine Verpflichtung zur technischen Untersuchung vor ihrer Zulassung in Polen eingeführt hat. Die Republik Polen trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 28 EG – Nationale Regelung, nach der eingeführte Gebrauchtwagen vor ihrer Zulassung einer technischen Untersuchung unterzogen werden müssen, während bei inländischen Fahrzeugen mit den gleichen Merkmalen keine derartige Verpflichtung besteht
Tenor§
Tenor§
1 Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 EG verstoßen, dass sie für eingeführte Gebrauchtwagen, die zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassen waren, eine Verpflichtung zur technischen Untersuchung vor ihrer Zulassung in Polen eingeführt hat.
2 Die Republik Polen trägt die Kosten.