Rechtsprechung / EuGH / 2008
EuGH Urteil vom 13.03.2008 – C-227/06
ECLI:EU:C:2008:160
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 28 EG und 30 EG verstoßen, dass es die Wirtschaftsteilnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und/oder vertriebene Bauprodukte in Belgien vertreiben möchten, veranlasst hat, belgische Konformitätszeichen zu erwerben. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 28 EG und 30 EG – Nationale Regelung, die Wirtschaftsteilnehmern, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und/oder vertriebene Bauprodukte in Belgien vertreiben möchten, eine De-facto-Verpflichtung auferlegt, für den Vertrieb dieser Produkte in Belgien belgische Konformitätszeichen zu erwerben
Tenor§
Tenor§
1 Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 28 EG und 30 EG verstoßen, dass es die Wirtschaftsteilnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und/oder vertriebene Bauprodukte in Belgien vertreiben möchten, veranlasst hat, belgische Konformitätszeichen zu erwerben.
2 Das Königreich Belgien trägt die Kosten.