Rechtsprechung / EuGH / 2008

EuGH Urteil vom 14.02.2008 – C-274/06

ECLI:EU:C:2008:86

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 56 EG verstoßen, dass es Maßnahmen wie die in der 27. Zusatzbestimmung des Gesetzes 55/1999 vom 29. Dezember 1999 zur Einführung steuerlicher, verwaltungsrechtlicher und sozialer Maßnahmen in der durch Artikel 94 des Gesetzes 62/2003 vom 30. Dezember 2003 geänderten Fassung enthaltenen aufrechterhalten hat, die das Stimmrecht der öffentlichen Einrichtungen in spanischen Unternehmen des Energiesektors beschränken. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 56 EG – Nationale Vorschrift, die in bestimmten Fällen eine Beschränkung der Stimmrechte in Unternehmen des Energiesektors vorsieht

Tenor§

Tenor§

1 Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 56 EG verstoßen, dass es Maßnahmen wie die in der 27. Zusatzbestimmung des Gesetzes 55/1999 vom 29. Dezember 1999 zur Einführung steuerlicher, verwaltungsrechtlicher und sozialer Maßnahmen in der durch Artikel 94 des Gesetzes 62/2003 vom 30. Dezember 2003 geänderten Fassung enthaltenen aufrechterhalten hat, die das Stimmrecht der öffentlichen Einrichtungen in spanischen Unternehmen des Energiesektors beschränken.

2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.