Rechtsprechung / EuGH / 2008
EuGH Urteil vom 10.01.2008 – C-387/06
ECLI:EU:C:2008:5
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die Republik Finnland tragen ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichterfüllung der Verpflichtungen, die der Republik Finnland gemäß Art. 8 Abs. 1, 2 Buchst. b und 3 Buchst. c der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste (ABl. L 108, S. 33) und gemäß Art. 8 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie) (ABl. L 108, S. 7) obliegen.
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die Republik Finnland tragen ihre eigenen Kosten.