Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2007

EuGH Urteil vom 29.11.2007 – C-417/06

Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2007:733

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Zitiert von 3 Entscheidungen

Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Italienische Republik trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 13. Juli 2006, Italien/Kommission (T‑225/04), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2003) 3971 endg. der Kommission vom 26. November 2003 über die Richtgrößen für die Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen für Gemeinschaftsinitiativen des Zeitraums 1994 bis 1999 auf die Mitgliedstaaten sowie aller mit ihr zusammenhängenden früheren Rechtsakte abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Italienische Republik trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.