nu:legal · recht.nulegal.eu

# Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 29.11.2007 – C-417/06

Vierte Kammer  
ECLI:EU:C:2007:733

## Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Italienische Republik trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 13. Juli 2006, Italien/Kommission (T‑225/04), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2003) 3971 endg. der Kommission vom 26. November 2003 über die Richtgrößen für die Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen für Gemeinschaftsinitiativen des Zeitraums 1994 bis 1999 auf die Mitgliedstaaten sowie aller mit ihr zusammenhängenden früheren Rechtsakte abgewiesen hat

## Tenor

## Tenor

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Italienische Republik trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

---

Zitiervorschlag: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 29.11.2007 – C-417/06, ECLI:EU:C:2007:733

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 28.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eugh/2007-11-29/c-417-06

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgebliche Fassung: curia.europa.eu
