Rechtsprechung / EuGH / 2007
EuGH Urteil vom 14.06.2007 – C-333/06
ECLI:EU:C:2007:351
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Zitiert von 1 Entscheidungen 1 zitierte Normen Als PDF speichern
Leitsatz
Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 verstoßen, dass es keine Sanktionen für Verstöße gegen Art. 14 dieser Verordnung festgelegt hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Das Königreich Schweden trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichterlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. L 46, S. 1) nachzukommen – Festlegung wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen
Tenor§
Tenor§
1 Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 verstoßen, dass es keine Sanktionen für Verstöße gegen Art. 14 dieser Verordnung festgelegt hat.
2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3 Das Königreich Schweden trägt die Kosten.