Rechtsprechung / EuG / 2012

EuG Urteil vom 24.05.2012 – T-169/10

ECLI:EU:T:2012:261

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 22. Januar 2010 (Sache R 223/2009‑2) wird aufgehoben. Das HABM trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Januar 2010 (Sache R 223/2009‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Industria Licorera Quezalteca, SA und der Grupo Osborne, SA

Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 22. Januar 2010 (Sache R 223/2009‑2) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt die Kosten.