Rechtsprechung / EuG / 2012
EuG Urteil vom 24.05.2012 – T-169/10
ECLI:EU:T:2012:261
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 22. Januar 2010 (Sache R 223/2009‑2) wird aufgehoben. Das HABM trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Januar 2010 (Sache R 223/2009‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Industria Licorera Quezalteca, SA und der Grupo Osborne, SA
Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 22. Januar 2010 (Sache R 223/2009‑2) wird aufgehoben.
2 Das HABM trägt die Kosten.