Rechtsprechung / EuG / 2012

EuG Urteil vom 15.03.2012 – T-391/08

ECLI:EU:T:2012:126

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Ellinika Nafpigeia AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung von Art. 1 Abs. 2, der Art. 2, 3, 5 und 6, von Art. 8 Abs. 2 und der Art. 9, 11 bis 16, 18 und 19 der Entscheidung 2009/610/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 über die von Griechenland gewährten Beihilfen C 16/04 (ex NN 29/04, CP 71/02 und CP 133/05) für Hellenic Shipyards SA (ABl. 2009, L 225, S. 104)

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Ellinika Nafpigeia AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.