Rechtsprechung / EuG / 2012

EuG Urteil vom 15.03.2012 – T-236/09

ECLI:EU:T:2012:127

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission vom 27. März 2009, mit denen die Angebote der Klägerin für Los 1, „Fachwissen betreffend die Entwicklung vor Ort (intra‑muros)“, und Los 2, „Entwicklung von Projekten, nicht vor Ort (extra‑muros)“, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens RTD‑R4‑2007‑001 für die Erbringung externer Dienstleistungen für Entwicklung und Support von Informationssystemen und zugehörige Studien (ABl. 2007, S 238) abgelehnt wurden, sowie der Entscheidungen, diese Lose an andere Bieter zu vergeben, und auf Schadensersatz

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.