Rechtsprechung / EuG / 2012

EuG Urteil vom 09.03.2012 – T-172/10

ECLI:EU:T:2012:119

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 4. Februar 2010 (Sache R 450/2009‑4) wird für andere Waren als chemische Erzeugnisse für wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke, Dünger und chemische Substanzen zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmittelerzeugnissen, die von dieser Entscheidung erfasst werden, aufgehoben. Das HABM trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Februar 2010 (Sache R 450/2009‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Colas einerseits und Rosario García-Teresa Gárate und Carmen Bouffard Vicente andererseits

Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 4. Februar 2010 (Sache R 450/2009‑4) wird für andere Waren als chemische Erzeugnisse für wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke, Dünger und chemische Substanzen zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmittelerzeugnissen, die von dieser Entscheidung erfasst werden, aufgehoben.

2 Das HABM trägt die Kosten.