Rechtsprechung / EuG / 2012

EuG Beschluss vom 06.03.2012 – T-453/10

ECLI:EU:T:2012:106

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Das Northern Ireland Department of Agriculture and Rural Development trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses 2010/399/EU der Kommission vom 15. Juli 2010 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. L 184, S. 6)

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Das Northern Ireland Department of Agriculture and Rural Development trägt die Kosten.