Rechtsprechung / EuG / 2012
EuG Beschluss vom 14.02.2012 – T-366/08
ECLI:EU:T:2012:74
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Federazione Nazionale delle Cooperative della Pesca (Federcoopesca) und die acht weiteren Kläger, deren Namen im Anhang aufgeführt sind, tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 530/2008 der Kommission vom 12. Juni 2008 über Sofortmaßnahmen für Ringwadenfischer, die im Atlantik östlich von 45° W und im Mittelmeer Fischerei auf Roten Thun betreiben (ABl. L 155, S. 9)
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2 Die Federazione Nazionale delle Cooperative della Pesca (Federcoopesca) und die acht weiteren Kläger, deren Namen im Anhang aufgeführt sind, tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.