Rechtsprechung / EuG / 2012
EuG Urteil vom 13.02.2012 – T-80/06
ECLI:EU:T:2012:65
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klagen werden abgewiesen Die Budapesti Erőmű Zrt trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
In der Rechtssache T‑80/06 Klage auf Nichtigerklärung der Ungarn mit Schreiben vom 9. November 2005 bekanntgegebenen Entscheidung der Kommission, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG in Bezug auf die staatliche Beihilfe C 41/05 (ex NN 49/2005) – „Gestrandete Kosten“ in Ungarn zu eröffnen, und in der Rechtssache T‑182/09 Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/609/EG der Kommission vom 4. Juni 2008 über die staatliche Beihilfe C 41/05 Ungarns mittels langfristiger Strombezugsverträge (ABl. 2009, L 225, S. 53)
Tenor§
Tenor§
1 Die Klagen werden abgewiesen
2 Die Budapesti Erőmű Zrt trägt die Kosten.