Rechtsprechung / EuG / 2012

EuG Urteil vom 02.02.2012 – T-469/09

ECLI:EU:T:2012:50

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Zitiert von 5 Entscheidungen 1 häufig zusammen zitierte Als PDF speichern

Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/721/EG der Kommission vom 24. September 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 257, S. 28)

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Hellenische Republik trägt die Kosten.