Rechtsprechung / EuG / 2011
EuG Urteil vom 15.12.2011 – T-232/08
ECLI:EU:T:2011:751
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/321/EG der Kommission vom 8. April 2008 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 109, S. 35)
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.