Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 07.12.2011 – T-152/10

ECLI:EU:T:2011:715

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Als PDF speichern

Leitsatz

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. Februar 2010 (Sache R 924/2008‑4) wird aufgehoben, soweit die Beschwerdekammer die zur Klasse 3 gehörenden Waren „Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel“ von ihrer Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen den in Rede stehenden Marken ausgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die El Corte Inglés, SA, das HABM und Herr Azzedine Alaïa tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Februar 2010 (Sache R 924/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Herrn Azzedine Alaïa und der El Corte Inglés, SA

Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. Februar 2010 (Sache R 924/2008‑4) wird aufgehoben, soweit die Beschwerdekammer die zur Klasse 3 gehörenden Waren „Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel“ von ihrer Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen den in Rede stehenden Marken ausgenommen hat.

2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3 Die El Corte Inglés, SA, das HABM und Herr Azzedine Alaïa tragen ihre eigenen Kosten.