Rechtsprechung / EuG / 2011
EuG Urteil vom 30.11.2011 – T-477/10
ECLI:EU:T:2011:707
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 22. Juli 2010 (Sache R 1393/2009‑1) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der SE‑Blusen Stenau GmbH. Die Sport Eybl & Sports Experts GmbH trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Juli 2010 (Sache R 1393/2009‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der SE-Blusen Stenau GmbH und der Sport Eybl & Sports Experts GmbH
Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 22. Juli 2010 (Sache R 1393/2009‑1) wird aufgehoben.
2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der SE‑Blusen Stenau GmbH.
3 Die Sport Eybl & Sports Experts GmbH trägt ihre eigenen Kosten.