Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 30.11.2011 – T-477/10

ECLI:EU:T:2011:707

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 22. Juli 2010 (Sache R 1393/2009‑1) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der SE‑Blusen Stenau GmbH. Die Sport Eybl & Sports Experts GmbH trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Juli 2010 (Sache R 1393/2009‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der SE-Blusen Stenau GmbH und der Sport Eybl & Sports Experts GmbH

Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 22. Juli 2010 (Sache R 1393/2009‑1) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der SE‑Blusen Stenau GmbH.

3 Die Sport Eybl & Sports Experts GmbH trägt ihre eigenen Kosten.