Rechtsprechung / EuG / 2011
EuG Urteil vom 23.11.2011 – T-82/09
ECLI:EU:T:2011:688
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Herr Gert-Jan Dennekamp trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Europäischen Parlaments. Das Königreich Dänemark, die Republik Finnland und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) tragen ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung A (2008) 22050 des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2008, mit der dem Kläger der Zugang zu bestimmten Dokumenten betreffend die Teilnahme bestimmter Mitglieder des Europäischen Parlaments an der Regelung über ein zusätzliches Ruhegehalt verweigert wurde
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Herr Gert-Jan Dennekamp trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Europäischen Parlaments.
3 Das Königreich Dänemark, die Republik Finnland und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) tragen ihre eigenen Kosten.