Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 23.11.2011 – T-514/09

ECLI:EU:T:2011:689

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die bpost NV van publiek recht trägt die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der mit Schreiben vom 17. Dezember 2009 mitgeteilten Entscheidung des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union, das von der Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens Nr. 10234 „Tägliche Beförderung und Zustellung des Amtsblattes, von Büchern, sonstigen Periodika und Veröffentlichungen“ (ABl. 2009/S 176-253034) abgegebene Angebot abzulehnen und den Auftrag an den erfolgreichen Bieter zu vergeben, und auf Schadensersatz

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die bpost NV van publiek recht trägt die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.