Rechtsprechung / EuG / 2011
EuG Urteil vom 23.11.2011 – T-514/09
ECLI:EU:T:2011:689
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die bpost NV van publiek recht trägt die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der mit Schreiben vom 17. Dezember 2009 mitgeteilten Entscheidung des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union, das von der Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens Nr. 10234 „Tägliche Beförderung und Zustellung des Amtsblattes, von Büchern, sonstigen Periodika und Veröffentlichungen“ (ABl. 2009/S 176-253034) abgegebene Angebot abzulehnen und den Auftrag an den erfolgreichen Bieter zu vergeben, und auf Schadensersatz
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die bpost NV van publiek recht trägt die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.