Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 22.11.2011 – T-275/10

ECLI:EU:T:2011:683

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 22. März 2010 (Sache R 1102/2008‑1) wird aufgehoben. Das HABM trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 22. März 2010 (Sache R 1102/2008‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Ultra d.o.o. Proizvodnja elektronskih naprav und der mPAY24 GmbH

Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 22. März 2010 (Sache R 1102/2008‑1) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt die Kosten.