Rechtsprechung / EuG / 2011
EuG Urteil vom 22.11.2011 – T-275/10
ECLI:EU:T:2011:683
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 22. März 2010 (Sache R 1102/2008‑1) wird aufgehoben. Das HABM trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 22. März 2010 (Sache R 1102/2008‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Ultra d.o.o. Proizvodnja elektronskih naprav und der mPAY24 GmbH
Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 22. März 2010 (Sache R 1102/2008‑1) wird aufgehoben.
2 Das HABM trägt die Kosten.