Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Beschluss vom 18.11.2011 – T-116/11

ECLI:EU:T:2011:681

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission vom 5. November 2010, mit der die Verträge für zwei Forschungsprojekte gekündigt wurden, sowie der Belastungsanzeige vom 13. Dezember 2010, mit der die Antragstellerin von der Feststellung der Forderungen im Rahmen der Ausführung dieser Verträge unterrichtet wurde

Tenor§

Tenor§

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.