Rechtsprechung / EuG / 2011
EuG Beschluss vom 18.11.2011 – T-116/11
ECLI:EU:T:2011:681
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission vom 5. November 2010, mit der die Verträge für zwei Forschungsprojekte gekündigt wurden, sowie der Belastungsanzeige vom 13. Dezember 2010, mit der die Antragstellerin von der Feststellung der Forderungen im Rahmen der Ausführung dieser Verträge unterrichtet wurde
Tenor§
Tenor§
1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.