Rechtsprechung / EuG / 2011
EuG Urteil vom 10.11.2011 – T-384/08
ECLI:EU:T:2011:650
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Elliniki Nafpigokataskevastiki AE Chartofylakeiou, die Howaldtswerke-Deutsche Werft GmbH und die ThyssenKrupp Marine Systems AG tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission und der Trapeza Peiraios AE.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung von Art. 16 der Entscheidung 2009/610/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 über die von Griechenland gewährten Beihilfen C 16/04 (ex NN 29/04, CP 71/02 und CP 133/05) für die Hellenic Shipyards SA (ABl. 2009, L 225, S. 104)
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Elliniki Nafpigokataskevastiki AE Chartofylakeiou, die Howaldtswerke-Deutsche Werft GmbH und die ThyssenKrupp Marine Systems AG tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission und der Trapeza Peiraios AE.