Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 10.11.2011 – T-143/10

ECLI:EU:T:2011:652

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. Februar 2010 (Sache R 1625/2008‑4) wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Ben Ri Electrónica, SA.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Februar 2010 (Sache R 1625/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Ben Ri Electrónica, SA und der Sacopa, SAU.

Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. Februar 2010 (Sache R 1625/2008‑4) wird aufgehoben.

2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Ben Ri Electrónica, SA.