Rechtsprechung / EuG / 2011
EuG Urteil vom 10.11.2011 – T-143/10
ECLI:EU:T:2011:652
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. Februar 2010 (Sache R 1625/2008‑4) wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Ben Ri Electrónica, SA.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Februar 2010 (Sache R 1625/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Ben Ri Electrónica, SA und der Sacopa, SAU.
Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. Februar 2010 (Sache R 1625/2008‑4) wird aufgehoben.
2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Ben Ri Electrónica, SA.