Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 20.10.2011 – T-189/09

ECLI:EU:T:2011:611

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Poloplast GmbH & Co. KG trägt die Kosten einschließlich der Aufwendungen der Polypipe Ltd, die für das Verfahren vor der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) notwendig waren.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Februar 2009 (Sache R 80/2008-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Polypipe Ltd und der Poloplast GmbH & Co. KG.

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Poloplast GmbH & Co. KG trägt die Kosten einschließlich der Aufwendungen der Polypipe Ltd, die für das Verfahren vor der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) notwendig waren.