Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 12.10.2011 – T-312/07

ECLI:EU:T:2011:587

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Der Dimos Peramatos trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung oder, hilfsweise, auf Änderung der Entscheidung E (2005) 5361 der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die dem Dimos Peramatos (Gemeinde Perama) übermittelte Belastungsanzeige Nr. 3240504536 zur Einziehung der finanziellen Beteiligung, die von der Kommission im Rahmen der dem Dimos Peramatos durch die Entscheidung K (97)/1997/endg./29 vom 17. Juli 1997 gewährten Beihilfe gezahlt worden war

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Der Dimos Peramatos trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.