Rechtsprechung / EuG / 2011
EuG Urteil vom 06.10.2011 – T-247/10
ECLI:EU:T:2011:579
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 16. März 2010 (Sache R 1366/2008-4) wird aufgehoben. Das HABM trägt außer seinen eigenen Kosten die Kosten der medi GmbH & Co. KG. Die Deutsche Medien Center GmbH trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 16. März 2010 (Sache R 1366/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Weihermüller & Voigtmann GmbH & Co. KG und der Deutsche medi Präventions GmbH
Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 16. März 2010 (Sache R 1366/2008-4) wird aufgehoben.
2 Das HABM trägt außer seinen eigenen Kosten die Kosten der medi GmbH & Co. KG.
3 Die Deutsche Medien Center GmbH trägt ihre eigenen Kosten.