Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 06.10.2011 – T-176/10

ECLI:EU:T:2011:577

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 28. Januar 2010 (Sache R 1514/2008‑2) wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Das HABM trägt die Kosten, die der Seven SpA durch das Verfahren vor dem Gericht und durch das Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind. Die Seven for all mankind LLC trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 28. Januar 2010 (Sache R 1514/2008‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Seven SpA und der Seven for all mankind LLC

Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 28. Januar 2010 (Sache R 1514/2008‑2) wird aufgehoben.

2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3 Das HABM trägt die Kosten, die der Seven SpA durch das Verfahren vor dem Gericht und durch das Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind.

4 Die Seven for all mankind LLC trägt ihre eigenen Kosten.