Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 05.10.2011 – T-526/09

ECLI:EU:T:2011:564

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Zitiert von 3 Entscheidungen Als PDF speichern

Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die PAKI Logistics GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Oktober 2009 (Sache R 1805/2007-1) über die Anmeldung des Wortzeichens PAKI als Gemeinschaftsmarke

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die PAKI Logistics GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

3 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.