Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 20.09.2011 – T-99/10

ECLI:EU:T:2011:497

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 7. Januar 2010 (Sache R 63/2009‑4) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG. Die TofuTown.com GmbH trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Januar 2010 (Sache R 63/2009‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG und der TofuTown.com GmbH

Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 7. Januar 2010 (Sache R 63/2009‑4) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG.

3 Die TofuTown.com GmbH trägt ihre eigenen Kosten.