Rechtsprechung / EuG / 2011
EuG Urteil vom 20.09.2011 – T-99/10
ECLI:EU:T:2011:497
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 7. Januar 2010 (Sache R 63/2009‑4) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG. Die TofuTown.com GmbH trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Januar 2010 (Sache R 63/2009‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG und der TofuTown.com GmbH
Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 7. Januar 2010 (Sache R 63/2009‑4) wird aufgehoben.
2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG.
3 Die TofuTown.com GmbH trägt ihre eigenen Kosten.