Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 14.09.2011 – T-485/07

ECLI:EU:T:2011:467

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 26. September 2007 (Sache R 1478/2006‑2) wird aufgehoben. Das HABM trägt die Kosten. Reinhard Knopf trägt seine eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 26. September 2007 (Sache R 1478/2006‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Olive Line International, SL und Herrn Reinhard Knopf

Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 26. September 2007 (Sache R 1478/2006‑2) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt die Kosten.

3 Reinhard Knopf trägt seine eigenen Kosten.