Rechtsprechung / EuG / 2011
EuG Urteil vom 14.09.2011 – T-308/07
ECLI:EU:T:2011:466
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung des Petitionsausschusses vom 20. Juni 2007, die Petition, die Herr Ingo-Jens Tegebauer am 7. Februar 2007 eingereicht hatte (Petition Nr. 95/2007), abzulegen, wird für nichtig erklärt. Das Parlament trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten von Herrn Tegebauer.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007, die Petition des Klägers vom 7. Februar 2007 (Petition Nr. 95/2007) abzulegen
Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung des Petitionsausschusses vom 20. Juni 2007, die Petition, die Herr Ingo-Jens Tegebauer am 7. Februar 2007 eingereicht hatte (Petition Nr. 95/2007), abzulegen, wird für nichtig erklärt.
2 Das Parlament trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten von Herrn Tegebauer.