Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 14.09.2011 – T-308/07

ECLI:EU:T:2011:466

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung des Petitionsausschusses vom 20. Juni 2007, die Petition, die Herr Ingo-Jens Tegebauer am 7. Februar 2007 eingereicht hatte (Petition Nr. 95/2007), abzulegen, wird für nichtig erklärt. Das Parlament trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten von Herrn Tegebauer.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007, die Petition des Klägers vom 7. Februar 2007 (Petition Nr. 95/2007) abzulegen

Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung des Petitionsausschusses vom 20. Juni 2007, die Petition, die Herr Ingo-Jens Tegebauer am 7. Februar 2007 eingereicht hatte (Petition Nr. 95/2007), abzulegen, wird für nichtig erklärt.

2 Das Parlament trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten von Herrn Tegebauer.