Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Beschluss vom 06.09.2011 – T-292/09

ECLI:EU:T:2011:418

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Herr Muhamad Mugraby trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Untätigkeitsklage auf Feststellung, dass der Rat und die Kommission es rechtswidrig unterlassen haben, zum Antrag des Klägers betreffend den Erlass von Maßnahmen gegen die Libanesische Republik wegen Verletzung seiner Grundrechte und des Assoziationsabkommens zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits Stellung zu nehmen, sowie Klage auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger infolge der Untätigkeit dieser Gemeinschaftsorgane entstanden sein soll

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Herr Muhamad Mugraby trägt die Kosten.