Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Beschluss vom 21.07.2011 – T-451/10

ECLI:EU:T:2011:400

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen, da ihr offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt. Die Fuchshuber Agrarhandel GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission die Durchführungsbedingungen der Dauerausschreibungen zum Wiederverkauf von Getreide, hier Mais aus Beständen der ungarischen Interventionsstelle, auf dem Gemeinschaftsmarkt nicht nachgeprüft habe

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen, da ihr offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt.

2 Die Fuchshuber Agrarhandel GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.