Rechtsprechung / EuG / 2011
EuG Beschluss vom 21.07.2011 – T-451/10
ECLI:EU:T:2011:400
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen, da ihr offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt. Die Fuchshuber Agrarhandel GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission die Durchführungsbedingungen der Dauerausschreibungen zum Wiederverkauf von Getreide, hier Mais aus Beständen der ungarischen Interventionsstelle, auf dem Gemeinschaftsmarkt nicht nachgeprüft habe
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen, da ihr offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt.
2 Die Fuchshuber Agrarhandel GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.