Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 28.06.2011 – T-471/09

ECLI:EU:T:2011:307

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 2. Oktober 2009 (Sache R 340/2007–4) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 2. Oktober 2009 (Sache R 340/2007–4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Bonfait BV und der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 2. Oktober 2009 (Sache R 340/2007–4) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG.