Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 25.05.2011 – T-422/09

ECLI:EU:T:2011:247

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 17. August 2009 (Sache R 1477/2008‑2) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigene Kosten und die Kosten der São Paulo Alpargatas, SA. Herr Enrique Fischer trägt seine eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 17. August 2009 (Sache R 1477/2008‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der São Paulo Alpargatas, SA und Herrn Enrique Fischer

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 17. August 2009 (Sache R 1477/2008‑2) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt seine eigene Kosten und die Kosten der São Paulo Alpargatas, SA.

3 Herr Enrique Fischer trägt seine eigenen Kosten.