Rechtsprechung / EuG / 2011
EuG Urteil vom 24.05.2011 – T-408/09
ECLI:EU:T:2011:241
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Zitiert von 3 Entscheidungen 1 häufig zusammen zitierte Als PDF speichern
Leitsatz
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 19. Juni 2009 (Sache R 1385/2008‑1) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die der ancotel GmbH. Die Acotel SpA trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 19. Juni 2009 (Sache R 1385/2008‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Acotel SpA und der ancotel GmbH
Angaben zur Rechtssache
>lt>8
Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 19. Juni 2009 (Sache R 1385/2008‑1) wird aufgehoben.
2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die der ancotel GmbH.
3 Die Acotel SpA trägt ihre eigenen Kosten.