Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 24.05.2011 – T-408/09

ECLI:EU:T:2011:241

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Zitiert von 3 Entscheidungen 1 häufig zusammen zitierte Als PDF speichern

Leitsatz

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 19. Juni 2009 (Sache R 1385/2008‑1) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die der ancotel GmbH. Die Acotel SpA trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 19. Juni 2009 (Sache R 1385/2008‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Acotel SpA und der ancotel GmbH

Angaben zur Rechtssache

>lt>8

Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 19. Juni 2009 (Sache R 1385/2008‑1) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die der ancotel GmbH.

3 Die Acotel SpA trägt ihre eigenen Kosten.