Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 18.05.2011 – T-207/08

ECLI:EU:T:2011:224

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Als PDF speichern

Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Corporación Habanos, SA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Die Tabacos de Centroamérica, SL trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 31. März 2008 (Sache R 1189/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Corporación Habanos, SA und der Tabacos de Centroamérica, SL

Angaben zur Rechtssache

>lt>2

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Corporación Habanos, SA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

3 Die Tabacos de Centroamérica, SL trägt ihre eigenen Kosten.