Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 05.05.2011 – T-461/09

ECLI:EU:T:2011:199

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 31. August 2009 (Sache R 1607/2007‑4) wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Das HABM und die Cheapflights Ltd tragen die Kosten einschließlich der Kosten, die der CheapFlights International Ltd im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 31. August 2009 (Sache R 1607/2007‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der CheapFlights International Ltd und der Cheapflights Ltd

Daten über die Tätigkeit Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 31. August 2009 (Sache R 1607/2007‑4) wird aufgehoben.

2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3 Das HABM und die Cheapflights Ltd tragen die Kosten einschließlich der Kosten, die der CheapFlights International Ltd im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind.