Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 13.04.2011 – T-209/09

ECLI:EU:T:2011:169

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Alder Capital Ltd trägt die Kosten einschließlich der Aufwendungen der Gimv Nederland BV, die für das Verfahren vor der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) notwendig waren.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Februar 2009 (Sache R 486/2008‑2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Halder Holdings BV und der Alder Capital Ltd

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Alder Capital Ltd trägt die Kosten einschließlich der Aufwendungen der Gimv Nederland BV, die für das Verfahren vor der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) notwendig waren.