Rechtsprechung / EuG / 2011
EuG Urteil vom 12.04.2011 – T-310/09
ECLI:EU:T:2011:157
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Rechtssachen T‑310/09 und T‑383/09 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. Die Klagen werden abgewiesen. Die Fuller & Thaler Asset Management, Inc. trägt in den Rechtssachen T‑310/09 und T‑383/09 ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
In der Rechtssache T‑310/09 Klage gegen die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des HABM vom 28. April 2009 (Sache R 323/2008‑G) über die Anmeldung des Wortzeichens BEHAVIOURAL INDEXING als Gemeinschaftsmarke und in der Rechtssache T‑383/09 Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Juni 2009 (Sache R 138/2009‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens BEHAVIOURAL INDEX als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Rechtssachen T‑310/09 und T‑383/09 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
2 Die Klagen werden abgewiesen.
3 Die Fuller & Thaler Asset Management, Inc. trägt in den Rechtssachen T‑310/09 und T‑383/09 ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).