Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 24.03.2011 – T-184/09

ECLI:EU:T:2011:120

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Hellenische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/253/EG der Kommission vom 19. März 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 75, S. 15), soweit mit ihr bestimmte von der Hellenischen Republik im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation für Zucker getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Hellenische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.