Rechtsprechung / EuG / 2011
EuG Beschluss vom 17.02.2011 – T-330/09
ECLI:EU:T:2011:48
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die RapidEye AG trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die im Schreiben der Kommission vom 9. Juni 2009 betreffend die der RapidEye AG für den Aufbau eines satellitengestützten Geo-Informationssystems von den deutschen Behörden gewährte staatliche Beihilfe (Staatliche Beihilfe CP 183/2009 – Deutschland; RapidEye AG [Nachträgliche Kontrolle MSR 1998 – N 416/2002]) enthalten sein soll
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2 Die RapidEye AG trägt die Kosten.