Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Beschluss vom 17.02.2011 – T-330/09

ECLI:EU:T:2011:48

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die RapidEye AG trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die im Schreiben der Kommission vom 9. Juni 2009 betreffend die der RapidEye AG für den Aufbau eines satellitengestützten Geo-Informationssystems von den deutschen Behörden gewährte staatliche Beihilfe (Staatliche Beihilfe CP 183/2009 – Deutschland; RapidEye AG [Nachträgliche Kontrolle MSR 1998 – N 416/2002]) enthalten sein soll

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die RapidEye AG trägt die Kosten.