Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 03.02.2011 – T-299/09

ECLI:EU:T:2011:28

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Zitiert von 2 Entscheidungen Als PDF speichern

Leitsatz

Die Rechtssachen T‑299/09 und T‑300/09 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. Die Klagen werden abgewiesen. Die Gühring OHG trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Zwei Klagen gegen die Entscheidungen der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. April 2009 (Sachen R 1330/2008‑1 und R 1329/2008‑1) über die Anmeldung einer Kombination der Farben Ginstergelb und Silbergrau sowie einer Kombination der Farben Ockergelb und Silbergrau als Gemeinschaftsmarken

Angaben zur Rechtssache

>lt>3

Tenor§

Tenor§

1 Die Rechtssachen T‑299/09 und T‑300/09 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

2 Die Klagen werden abgewiesen.

3 Die Gühring OHG trägt die Kosten.