Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 03.02.2011 – T-205/07

ECLI:EU:T:2011:25

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die am 27. März 2007 auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl veröffentlichte Aufforderung zur Interessenbekundung EPSO/CAST/EU/27/07 in Bezug auf die Errichtung einer Bewerberdatenbank für Vertragsbedienstete, die zur Erfüllung verschiedener Aufgaben innerhalb der Gemeinschaftsorgane und -agenturen eingestellt werden können, wird aufgehoben. Die Italienische Republik und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der am 27. März 2007 auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl (EPSO) veröffentlichten Aufforderung zur Interessenbekundung EPSO/CAST/EU/27/07 in Bezug auf die Errichtung einer Bewerberdatenbank für Vertragsbedienstete, die zur Erfüllung verschiedener Aufgaben innerhalb der Gemeinschaftsorgane und -agenturen eingestellt werden können

Tenor§

Tenor§

1 Die am 27. März 2007 auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl veröffentlichte Aufforderung zur Interessenbekundung EPSO/CAST/EU/27/07 in Bezug auf die Errichtung einer Bewerberdatenbank für Vertragsbedienstete, die zur Erfüllung verschiedener Aufgaben innerhalb der Gemeinschaftsorgane und -agenturen eingestellt werden können, wird aufgehoben.

2 Die Italienische Republik und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.